- Gold- und Brillantschmuck
- Goldbarren und -münzen
- Platin, Zahngold, Altgold
- Armbanduhren und Taschenuhren
- Silberschmuck und -bestecke
- neuwertige Unterhaltungselektronik
- Briefmarken in €, postfrisch
Für einen Pfandkredit benötigen Sie einen Wertgegenstand aus Ihrem Eigentum und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Der Pfandkredit ist ein Darlehen, das Sie in bar und sofort ausgezahlt bekommen. Sie hinterlegen den Gegenstand als Pfand bei uns und erhalten dafür sofort das Darlehen in bar ausgezahlt - Geld gegen Pfand. Schufa-Auskunft, Gehaltsnachweis oder Einblicke in private und wirtschaftliche Verhältnisse sind nicht notwendig.
Ein Pfandkredit läuft über drei Monate und kann gegen Bezahlung der aufgelaufenen Zinsen und Gebühren verlängert werden.
Die Zinsen und Gebühren für den Pfandkredit sind bei Auslösung oder Verlängerung fällig. Ein Pfandkredit führt nicht zu einer Verschuldung, da Sie den Kredit mit Ihrem Wertgegenstand abgesichert haben.
Sollten Sie Ihren Gegenstand nicht wieder auslösen können, wird er bei einer Auktion meistbietend versteigert.
Die Beurteilung des Wertes Ihrer Gegenstände findet durch geschultes Fachpersonal statt. Goldschmiede, Diamantgutachter und Mitarbeiter aus dem Schmuckhandel garantieren eine seriöse und vertrauensvolle Beurteilung.
Sie können Ihr Pfand innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit von 3 Monaten jederzeit zu den Öffnungszeiten einlösen.
Die drei Monate richten sich nach dem Tag der Abgabe des Pfandgegenstands. Wird ein Gegenstand am 16.05. abgegeben, läuft der Pfandkredit am 16.08 aus. Sie haben die Möglichkeit Ihren Gegenstand bis zum 16.08. auszulösen oder den Vertrag zu verlängern, gegen Zahlung der aufgelaufenen Zinsen und Gebühren. Ab dem 17.08 beginnt ein neuer "Leihmonat" für den Gebühren gezahlt werden müssen.
Für jeden Monat werden 1% an Zinsen des Darlehenbetrages berechnet. Zudem fallen monatliche Kosten des Geschäftsbetriebes gemäß §10 Pfandleiher VO in folgender Höhe an:
Monatliche Vergütung | bis einschl. Darlehenssumme |
---|---|
EUR 1,00 | EUR 15,00 |
EUR 1,50 | EUR 30,00 |
EUR 2,00 | EUR 50,00 |
EUR 2,50 | EUR 10,00 |
EUR 3,50 | EUR 150,00 |
EUR 4,50 | EUR 200,00 |
EUR 5,50 | EUR 250,00 |
EUR 6,50 | EUR 300,00 |
Bei einem höheren Darlehen erfragen Sie bitte die Gebührensätze in Ihrem Leihhaus.
Ein typisches Beispiel für die Gesamtkosten:
Darlehen | Monatl. Zinsen 1 % | Gesetzl. festgelegte Gebühr | Kosten pro Monat |
---|---|---|---|
EUR 100,00 | EUR 1,00 | EUR 2,50 | EUR 3,50 |
Ihre Pfandgegenstände werden bei uns sicher verwahrt. Unsere Geschäfte sind alle mit modernsten Sicherheitssystemen ausgestattet. Unser Sicherheitskonzept entspricht den Vorschriften und unseren eigenen Ansprüchen - damit Ihr Wertgegenstand sicher aufbewahrt ist! Bis Sie Ihr Pfand wieder auslösen können ist er in unseren Tresoren sicher aufgehoben.
Ihr persönlicher Pfandgegenstand ist zudem auch gegen Feuer, Wasser oder Raub versichert - solange er sich in unserer Verwahrung befindet.
Ein Pfandleihhaus vergibt Darlehen gegen ein Pfandrecht an beweglichen Sachen wie z.B. Gold- und Silberschmuck, Uhren, Münzen oder neuwertige technische Geräte.
Nein, bei einem Pfandkredit machen Sie keine Schulden. Es handelt sich hierbei vielmehr um ein Darlehen. Für die Dauer des Pfandvertrages nehmen wir Ihren Pfandgegenstand in unseren Leihhäusern sicher in Verwahrung. Sobald Sie den Darlehensbetrag zzgl. angefallener Zinsen und Gebühren in unserem Pfandleihhaus zurückzahlen, erhalten Sie Ihren beliehenen Wertgegenstand wieder zurück.
Nein, es erfolgt keine Bank- oder Schufa-Auskunft. Wir werden weder Sie noch irgendeine Institution nach Ihren finanziellen Verhältnissen fragen.
Bitte bringen Sie Ihren Wertgegenstand sowie Ihren Personalausweis mit.
Die Laufzeit des Darlehens beträgt drei Monate. Nach dieser Zeit können Sie den Darlehensvertrag entweder verlängern oder Ihren Gegenstand gegen Rückzahlung des Darlehens (zzgl. Zinsen und Gebühren) in unseren Leihhäusern auslösen. Nach Ablauf der drei Monate haben Sie 1 Montat karenz, weil erst zu Beginn des 5. Monats das Pfand auf einer öffentlichen Pfandversteigerung angeboten werden darf.
Für jeden Monat werden 1% an Zinsen des Darlehensbetrages berechnet. Dazu kommt eine Vergütung für die Verwahrung und Versicherung des Pfandes, deren Höhe sich nach dem Darlehensbetrag richtet. Bis zu einer Darlehnssumme von EUR 300,- ist die Höhe der Vergütung gesetzlich geregelt. Bei einem höheren Darlehen erfragen Sie bitte die Gebührensätze in Ihrem Leihhaus.
Wir garantieren Ihnen in unserem Pfandleihhaus eine fachgerechte Aufbewahrung aller Wertobjekte. Die Gegenstände sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften versichert.
Im Falle eines Verlustes Ihres Pfandscheines stellen wir Ihnen im Pfandleihhaus im Zuge einer Verlängerung einen neuen Vertrag aus. Der verlorene Originalschein verliert dann seine Gültigkeit.
Wird der Wertgegenstand von Ihnen nach Ablauf der 4-monatigen Darlehenslaufzeit nicht abgeholt und alternativ der Vertrag auch nicht verlängert, so wird Ihr Pfand im Rahmen einer öffentlichen Pfandversteigerung in Bremen versteigert. In der Regel versteigert unser Pfandleihhaus die Vermögenswerte aber erst nach ca. 6-7 Monaten. Wir gewähren Ihnen damit einen Spielraum, falls Sie Ihr Pfand in dieser Zeit doch noch Einlösen oder Verlängern möchten.
Die Versteigerungen finden in Bremen statt:
Im Konsul-Hackfeld-Haus, CVJM
Birkenstrasse 34
28195 Bremen
Einen eventuell erzielten Mehrerlös geben wir selbstverständlich an Sie weiter. Ein Verlust wird vom Pfandleihhaus selbst getragen. Wird der Mehrerlös nicht abgeholt, muss das Pfandleihhaus ihn an den Staat abführen.
Die gesetzlich zur Darlehensgewährung aufgenommenen persönlichen Daten werden nur für interne Datenerfassung und ggfls. Mitteilung zur Versteigerung gespeichert und verwendet. Wir geben keine Daten für Werbezwecke an Dritte weiter.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei einem Barbetrag ab 10000,-€ bei Schmuck oder ab 2000,-€ bei Münzen oder Barren Ihren Ausweis für unsere Unterlagen zu fotografieren. Es erfolgt keine automatisierte Weiterleitung Ihrer Daten.