Versteigerung

Unsere nächste Versteigerung findet am 14.8.2024 statt. Die "Gewichtsware" wird am Folgetag, 15.8.2024 versteigert.


Versteigerungsort:
Konsul-Hackfeld-Haus (CVJM) / 1. Etage / Birkenstrasse 34 / 28195 Bremen


Besichtigungsbeginn 12:00 Uhr
Versteigerungsbeginn 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Bei unseren regelmäßig stattfindenden Versteigerungsterminen werden nicht ausgelöste Leihgüter an den Höchstbietenden versteigert. Die Versteigerungen finden in Bremen im Konsul-Hackfeld-Haus / CVJM in der Birkenstrasse 34 statt. Der Standort bietet einen professionellen und angenehmen Rahmen für unsere Versteigerungen. Seit 2021 führt in Bremen Herr Otten als Gerichtsvollzieher, die Versteigerungen für uns durch.

Alle Interessenten haben die Möglichkeit, sich vor Beginn die Ausstellungsstücke und Ihre Beschreibungen im Versteigerungsgebäude anzuschauen. Der Versteigerer startet mit einem Mindestgebot, das Ausstellungsstück wird dann an den Höchstbietenden versteigert. Sie müssen kein Aufgeld, keine Versteigerungs- oder Bearbeitungsgebühren zahlen - Sie zahlen nur den gebotenen Preis.

Die Versteigerungen bieten eine gute Möglichkeit Technikgeräte, Schmuck, Markenuhren oder andere Leihgegenstände zu einem günstigen Preis zu erwerben. Sie haben die Sicherheit, dass alle Geräte funktionstüchtig sind.

Auktionen

Nächste Versteigerung

14. August 2024

Uhr

Konsul-Hackfeld-Haus / CVJM
Birkenstrasse 34, 28195 Bremen

Veranstaltungsort

Konsul-Hackfeld-Haus (CVJM)
1. Etage / Birkenstrasse 34
28195 Bremen

Beginn: Mittwoch 13:30 Uhr
Besichtigung 12:00 Uhr

Versteigerungsbedingungen

  • Gebote müssen auf volle €-Beträge lauten.
  • Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligen Aufruf an den Höchstbietenden; die Übergabe des ersteigerten Gegenstandes erfolgt nur gegen sofortige Barzahlung.
  • Das Los entscheidet, wenn zwei oder mehrere Personen gleichzeitig ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt.
  • Hat der Ersteher nicht sofort nach erfolgtem Zuschlag den Kaufpreis bezahlt, so ist er seiner Rechte verlustig und haftet bei einer anderweitigen Versteigerung für den Ausfall; auf den etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
  • Die Pfandobjekte werden in dem Zustand verkauft, wie sie auf der Versteigerung zu besichtigen sind. Haftung für offene oder heimliche Mängel werden nicht übernommen.

Bekanntmachungen

Die Versteigerungsbekanntmachungen werden entsprechend der Pfandleiherverordnung § 9 (4) ca. 1-2 Wochen vorher in Bremen im "Weser Kurier" bzw. in Kiel in den "Kieler Nachrichten" veröffentlicht.